Ab dem 1. März beginnt die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für Immobilieneigentümer in der Türkei, die Mieteinnahmen erzielen. Die Frist läuft bis einschließlich 31. März.
Die Erklärung wird für Einkünfte des vorherigen Kalenderjahres abgegeben.
WER İST ZUR ABGABE VERPFLİCHTET?
Im Jahr 2026 werden die im Jahr 2025 erzielten Mieteinnahmen erklärt.
Eigentümer, deren jährliche Mieteinnahmen im Jahr 2025 47.000 Türkische Lira überschreiten, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenze, ist keine Erklärung erforderlich.
Befindet sich die Immobilie im Miteigentum, muss jeder Eigentümer den seinem Anteil entsprechenden Betrag erklären.
WİE KANN DİE ERKLÄRUNG EİNGEREİCHT WERDEN?
Eigentümer können:
- das „Ready Declaration System“ auf der offiziellen Website der Steuerverwaltung gib.gov.tr nutzen;
- die Erklärung über das Digitale Steueramt dijital.gib.gov.tr einreichen;
- oder persönlich beim Finanzamt vorsprechen.
ZAHLUNGSFRİSTEN
Die Steuer auf Mieteinnahmen für das Jahr 2025 wird im Jahr 2026 in zwei gleichen Raten gezahlt:
- erste Rate (einschließlich Stempelsteuer) — bis zum 31. März 2026;
- zweite Rate — bis zum 31. Juli 2026.
EİNKOMMENSTEUERSÄTZE (PROGRESSİVER TARİF)
Die Steuer wird auf das Nettoeinkommen nach folgendem Tarif berechnet:
bis 158.000 TL — 15 %
158.000 TL bis 330.000 TL — 20 %
330.000 TL bis 800.000 TL — 27 %
800.000 TL bis 3.000.000 TL — 35 %
über 3.000.000 TL — 40 %
WİCHTİG
Bei nicht fristgerechter Abgabe wird eine besondere Strafe in Höhe des festgesetzten Steuerbetrags verhängt.
Das Team von SECOND HOME TURKEY empfiehlt Immobilieneigentümern, ihre Einkünfte im Voraus zu prüfen und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten, um Strafen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Bei Bedarf können wir Ihnen die Kontaktdaten eines vertrauenswürdigen Steuerberaters in Kemer zur Verfügung stellen, der Sie bei der korrekten und fristgerechten Einreichung unterstützt.