SECOND HOME TURKEY informiert ausländische Immobilienbesitzer in Kemer über die geltenden Vorschriften zur Nutzung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen dürfen genutzt werden von:
Ehepartner des Fahrzeughalters
Eltern des Fahrzeughalters
Kindern des Fahrzeughalters
Diese Personen müssen im Ausland wohnen und die 185-Tage-Regel erfüllen.
Wer darf das Fahrzeug nicht nutzen?
Personen, die die 185-Tage-Regel nicht erfüllen, dürfen das Fahrzeug nicht fahren.
Außer in Notfällen darf kein Dritter das Fahrzeug fahren – auch nicht, wenn sich der Eigentümer im Fahrzeug befindet.
Strafen
Bei Verstoß:
Separate Geldstrafen für Fahrzeughalter und Fahrer
25% der Zollabgabe gemäß Artikel 238 des Zollgesetzes Nr. 4458
Verpflichtende Ausfuhr des Fahrzeugs aus der Türkei
Erforderliche Dokumente
Nachweis der familiären Beziehung
Nachweis des Wohnsitzes im Ausland
Kann die Strafe reduziert werden?
Ja.
Antrag innerhalb von 15 Tagen beim Zoll (Reduzierung um 50–70% möglich)
Einspruch innerhalb von 15 Tagen
Klage beim Steuergericht innerhalb von 30 Tagen möglich