Die Türkei hat wichtige Änderungen im Migrationsrecht eingeführt, die das langfristige Leben ausländischer Familien im Land deutlich erleichtern. Die neuen Regelungen betreffen direkt Familien von Ausländern, die mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei leben.
Nach den neuen Bestimmungen können unverheiratete erwachsene Kinder von Ausländern über 18 Jahre, die weiterhin mit ihren Eltern zusammenleben, ihre Aufenthaltserlaubnis nun auch nach dem 25. Lebensjahr verlängern. Zuvor war diese Möglichkeit auf das 25. Lebensjahr begrenzt, doch diese Altersgrenze wurde unter bestimmten Voraussetzungen faktisch aufgehoben.
Die wichtigste Voraussetzung für die Verlängerung ist die Vorlage einer offiziellen, apostillierten Ledigkeits- bzw. Familienstandsbescheinigung. Dieses Dokument bestätigt, dass das erwachsene Kind nicht verheiratet ist und weiterhin zur Familie gehört.
Experten betonen, dass diese Änderung das Leben ausländischer Familien mit langfristigen Aufenthaltsplänen in der Türkei erheblich vereinfacht. Besonders relevant ist sie für Familien, deren erwachsene Kinder noch studieren, finanziell von den Eltern abhängig sind oder im gemeinsamen Haushalt leben.
Für ausländische Immobilienkäufer in Kemer und anderen Regionen der Türkei steigert diese Neuerung zusätzlich die Attraktivität des Landes als Wohn- und Investitionsstandort.